Am Dienstag dieser Woche veranstaltete der Arbeitskreis Steuerstrafrecht der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) in den Räumlichkeiten des Fortbildungsinstituts der Rechtsanwaltskammer Stuttgart unter dem Titel “Aktuelles Steuerstrafrecht - Zielführende Ermittlungsansätze in der Schweiz?” eine hochkarätig besetzte Fortbildungsveranstaltung zum Steuerstrafrecht, in deren Zentrum Fragen der Rechts- und Amtshilfe mit der Schweiz standen.

Zunächst gab Herr Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Richter am BGH im 1. Strafsenat, einen Überblick über die steuerstrafrechtliche Rechtsprechung seines Senats, dem Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen - mit Ausnahme von Betäubungsmittelsachen - nach der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtshof ausschließlich zugewiesen sind.

Im Anschluss ergab sich sozusagen ein Zwiegespräch zwischen Herrn Lt. Regierungsdirektor Max Rau, Vorsteher des Finanzamts für Steuerfahndung und Steuerstrafsachen in Köln, und Herrn Lic. jur. Daniel Holenstein, Rechtsanwalt und diplomierter Steuerexperte, die mehrfach gegenseitig auf ihre Ausführungen und jeweiligen Publikationen Bezug nehmen konnten. Herr Rau stellte mit gemütlichem Anklängen Kölner Tonfalls die praktischen Erfahrungen mit und Erwägungen zu Ermittlungen in der Schweiz dar, namentlich hinsichtlich der Amtshilfe auf Basis der sog. “schwedischen Initiative”, dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates “über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union”, der in Deutschland erst durch das “Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union” vom 21.07.2012 umgesetzt wurde. Außerdem erläuterte er seine Sicht auf die möglicherweise nunmehr möglichen Gruppenauskünfte. Herr Holenstein, der seine Schweizer Herkunft gleichfalls nicht verleugnen konnte, bestätigte letztlich die Auffassung seines Vorredners, dass auf diesem Gebiet der langwierige Rechtshilfeweg - der zudem das Vorliegen eines Abgabenbetrugs nach Schweizer Recht erfordert - zukünftig wohl im wesentlichen durch die Steueramtshilfe ersetzt werden werde. Er trat allerdings der Auffassung entgegen, dass zukünftig Gruppenanfragen, gestützt auf das bestehende Deutsch-Schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen möglich seien, wobei er konzedieren musste, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung insoweit der anderer Meinung sei. Insofern bleibe eine gerichtliche Klärung abzuwarten.

Auch für den nur am Rande mit steuerstrafrechtlichen Fragen befassten und daher im Steuerstrafrecht entsprechend wenig beschlagenen Zuhörer war die Veranstaltung sehr interessant, zumal die Darstellung der Referenten auch ohne vertiefte Vorkenntnisse aus sich heraus verständlich war und – soweit erforderlich – die Nacharbeit anhand der relevanten Normen ermöglichte.

Titelbild: Stockfotos-MG / stock.adobe.com