In den vergangenen Tagen konnte man verschiedentlich und sehr umfänglich auch von einem bayrischen Richter - auf Probe - am Amtsgericht Lichtenfels lesen, der unter anderem in Brandenburg Bandleader einer rechtsextremistischen Band namens "Hassgesang" gewesen sein soll. Sofort las man auch von einem "neuen Justizskandal",[1] gefolgt von Fragen wie "Wie gewährleistet die Staatsregierung, dass keine Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten in entscheidende staatliche Positionen, wie etwa ein Amt als Richterin oder Richter, gelangen?".[2]

Fraglos ist es unerträglich, wenn Extremisten gleich welcher politischen Richtung in ein staatliches Amt gelangen, und noch unerträglicher ist das, wenn es sich dabei um das Amt eines Richters handelt, dem "die rechtsprechende Gewalt [...] anvertraut"[3] ist. Aber ist es auch ein "Skandal"? Ein "Versagen der Sicherheitskräfte"?[4]

Was offenbar geschehen ist

Soweit man der Presseberichterstattung entnehmen kann, war "Maik B." Jurastudent und Rechtsreferendar in Berlin, aber auch dem Verfassungsschutz des Landes Brandenburg seit 2003 bekannt als "aktiver Rechtsextremist mit weitreichenden Kontakten in die nationale und internationale Szene", dessen Bandprojekt "Hassgesang" - stilecht mit SS-Rune im Namen - in enger Verbindung zu der 2012 verbotenen "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" stehen soll. In Verbindung mit dem Verbotsverfahren soll auch die Wohnung von "Maik B." durchsucht worden sein; im Hinblick auf seine Beschwerde gegen diese Maßnahme soll das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg "Maik B." im Januar 2013 in zweiter Instanz als "Hintermann" der verbotenen Vereinigung eingestuft haben.

Nach Abschluss der juristischen Ausbildung - offenbar mit guten Noten - wurde "Maik B." sodann im Oktober 2013 in den bayrischen Justizdienst eingestellt; offenbar im Gegensatz zu den sonstigen Üblichkeiten im Freistaat direkt als (Zivil-)Richter beim Amtsgericht und nicht zuerst als Staatsanwalt. Der brandenburgische Verfassungsschutz teilte den Umzug den bayrischen Verfassungsschutzbehörden mit, allerdings offenbar ohne zu wissen, dass "Maik B." als Richter tätig wurde (und auch ohne Hinweis auf seine juristische Ausbildung, die allerdings nach manchen Berichten nachrichtendienstlichen Datenbanken zu entnehmen gewesen wäre).

Publik wurde die Vergangenheit (?) des Jungrichters offenbar erst im Juni 2014 durch einen Zufall, als nämlich die Polizei aufgrund eines Diebstahls in einem Fitnessstudio tätig wurde, in dem auch "Maik B." Kunde war, und dieser als Zeuge gehört wurde, wobei er auch angab, als Richter tätig zu sein. Ein aufmerksamer Polizeibeamten stieß Monate später - möglicherweise bei einer gezielten Suche nach Aktivitäten des "Maik B." - auf diesen Sachverhalt; jedenfalls erinnerte er sich daran, dass es sich bei "Maik B." um einen mutmaßlichen Rechtsextremisten handelte, und ihm fiel auch auf, welchen Beruf dieseer angegeben hatte. Daraufhin eingeleitete Nachforschungen ergaben die Personenidentität zwischen dem nach Bayern umgezogenen mutmaßlichen Rechtsextremisten und dem in Lichtenfels tätigen Richter. "Maik B." ist mittlerweile nach einer Anhörung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts freiwillig (?) aus dem Justizdienst ausgeschieden.

Die hiesige Meinung

Einen "Skandal" oder ein "Versagen der (Sicherheits-)Behörden" kann ich in dem Geschehen allerdings nicht erkennen.

Die Einstellung eines Richters - oder Staatsanwalts - erfolgt durch die Justizverwaltung. Diese hat regelmäßig keine weitergehenden Hintergrundkenntnisse über den Bewerber über das hinaus, was er im Rahmen des Bewerbungsprozesses angibt (oder anzugeben hat). Die in der Presse oft gelesene Darstellung, "die bayrischen Behörden" hätten von der Vergangenheit des "Maik B." Kenntnis gehabt oder diese Kenntnis haben müssen, ist insofern ebenso ungenau wie deshalb falsch: es gibt nämlich nicht "die Behörden" als großes, allwissendes Konglomerat - auch in Bayern nicht. Der bayrische Verfassungsschutz hat freilich gewusst, wer "Maik B." ist - aber nicht, was er tut. Die Justizverwaltung hat gewusst, was er tut - aber nicht, wer er ist.

Eine - verdachtslose - Regelanfrage vor der Einstellung von Beamten und Richtern gibt es nicht mehr; diese ist - mittlerweile auch in Bayern - abgeschafft. Die Justizbehörden konnten also schlechterdings vor der Einstellung nicht erfahren, wen sie da einstellen. Das ist im Grundsatz durchaus gewollt, führte die Anwendungspraxis des sog. "Radikalenerlasses" doch vor allem dazu, dass (vermeintliche) Linksextremisten nicht als Beamte - insbesondere auch nicht als Lehrer - tätig werden konnte. Diese "Berufsverbote" begegneten breiter Ablehnung; die entsprechende Praxis wurde daher zwischen 1985 (Saarland) und 1991 (Bayern) bundesweit beendet.

Auch der Verfassungsschutz konnte offenbar nicht ohne weiteres erkennen, dass der neu zugezogene mutmaßliche Rechtsextremist im höheren Justizdienst tätig war. Teilweise liest man den Vorwurf, dass dies zu wissen aber genau Aufgabe des Verfassungsschutzes wäre. Diesem Argument kann man eine gewisse Berechtigung nicht absprechen; andererseits dürfte das primäre Interesse des Verfassungsschutzes nach Erhalt einer solchen "Umzugsnachricht" nicht die berufliche Tätigkeit des mutmaßlichen Extremisten sein, sondern die Frage, ob und wie er sich weiter extremistisch betätigt. Hält er den Kontakt zu seinen "alten Kameraden" und zu seiner Band? Gründet er eine neue Band? Schart er gar einen neuen rechtsextremistischen Zirkel um sich? Diese und andere Fragen haben den Verfassungsschutz offenbar auch bewegt, denn im März 2014 soll auch "Maik B." Gegenstand einer Besprechung gewesen sein. Was insoweit wann und mit welchen Mitteln aufzuklären ist, mag ein Praktiker der nachrichtendienstlichen Tätigkeit beurteilen; dabei dürfte sich auch die Frage der vorhandenen Ressourcen und der Priorisierung stellen. Fakt ist, dass der Verfassungsschutz es jedenfalls bislang nicht für nötig hielt, sich über die hauptberufliche Tätigkeit des "Maik B." zu informieren (was im übrigen so einfach auch gar nicht sein dürfte, zumal, wenn der Betreffende als Beamter, Freiberufler oder aus anderen Gründen nicht bei der Deutschen Rentenversicherung erfasst ist). Das war in diesem Fall unvorteilhaft; darin ein "Versagen" zu sehen, halte ich allerdings für verfehlt. Dies insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass man solche Informationsdefizite sehr viel sinnvoller durch eine Regelabfrage bei der Einstellung von Beamten und Richtern - und dann mit 100%iger Sicherheit - verhindern könnte als darauf zu setzen, dass der Verfassungsschutz jeden neu bekannten oder zugezogenen Rechts-, Links- oder islamistischen Extremisten darauf überprüft, ob er möglicherweise als Beamter oder Richter (oder Angestellter im öffentlichen Dienst) eingestellt wurde. Dass insofern eine Priorisierung erfolgen muss, drängt sich nämlich - wie schon angedeutet - geradezu auf.

Insofern hat die Abschaffung der Regelanfrage genau die Folgen gehabt, die vorhersehbar waren: ob Extremisten in den Staatsdienst eingestellt werden oder nicht und ob sie nach Einstellung dort erkannt werden oder nicht, ist im wesentlichen Zufall. Und dieser Zufall erscheint mir im konkreten Fall als ein besonders glücklicher; dass Ermittlungen wegen eines simplen Einbruchsdiebstahls, bei denen ein Zeuge (zufällig!) seine Tätigkeit als Richter angibt, zu dessen "Enttarnung" als mutmaßlicher Rechtsextremist führen, ist schon bemerkenswert und alles andere als ein Automatismus. Aus diesem Grund geht auch der - ebenfalls da und dort gelesene - Vorwurf gegen die Polizei fehl, dass dieser bereits im Juni der Zusammenhang hätte auffallen müssen. Im Gegensatz zu der Handlung in Fernsehserien sind polizeiliche Dateien nicht so umfassend vernetzt, dass die Daten eines jeden Zeugen automatisch mit "Staatsschutzdateien" verglichen werden - und das ist aus rechtlichen wie aus praktischen Gründen auch gut so. Ebenso kennt nicht jeder Beamte der Schutzpolizei, der einen Routinefall wie den Aufbruch eines Spinds oder einen Diebstahl in einem Fitnessstudio bearbeitet, alle möglichen Extremisten im Bundesland Bayern - oder hätte auch nur Zugriff auf entsprechende Daten. Insofern ist diese Information auch nicht "versandet";[5] im Gegenteil, sie ist offenbar aufgrund ausgesprochen gründlicher Prüfung im Rahmen eine Datenauswertung überhaupt erst bemerkt worden. Wäre das nicht geschehen, hätte der Freistaat möglicherweise später einmal vor einem unangenehmen Problem gestanden; einen auf Lebenszeit ernannten Richter aus seinem Amt zu entlassen, ist - aus guten Gründen - nicht einfach.

Man wird sich also - auch und vor allem auf politischer Ebene - entscheiden müssen, was man denn nun wirklich möchte:[6] Eine umfassende Vernetzung und Auswertung aller polizeilichen Dateien landesweit (und der Dateien der Geheimdienste) oder dabei zumindest eine Abwägung mit Belangen des Datenschutzes?[7] Eine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden oder nur eine Bedarfsanfrage? Diese Diskussion lässt sich dann natürlich auch mit Worthülsen wie "Generalverdacht" oder der Frage würzen, ob man dabei Unterschiede zwischen verschiedenen Extremisten machen sollte ...

Eines jedoch ist sicher: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" wird nicht funktionieren. Wer eine umfassende Vernetzung von Polizei und Geheimdiensten oder eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst ablehnt, wird im schlechtesten Fall mit Extremisten auch unter den Richtern leben müssen.

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  1. In einem Pressebericht mit Quellenangabe "dpa", der - wie auch die Süddeutsche Zeitung - nicht zwischen dem (existenten) Amtsgericht und dem (nicht existenten) Landgericht Lichtenfels unterscheiden kann. ↩︎

  2. So nach Presseberichten eine Anfrage der Grünen im bayrischen Landtag. ↩︎

  3. Art. 92 GG. ↩︎

  4. So wohl die bayrische SPD. ↩︎

  5. So die Süddeutsche Zeitung - und der Innenminister - am 15.10.2014: "Herrmann räumt Fehler im Fall des Neonazi-Richters ein" ↩︎

  6. Die Tatsache, dass zu diesen Wünschen offenbar auch "die Überprüfung sämtlicher Urteile des Rechtsrock-Sängers" gehört, lässt allerdings wenig gutes erwarten. Ich beschränke mich insoweit der Höflichkeit halber auf die Frage, wer denn "sämtliche Urteile" überprüfen sollte, und vor allem: mit welcher Konsequenz? ↩︎

  7. Polizeiliche Datenbanken, deren Zugriffsregelungen und Maßnahmen der Zentralen Integrierten Auswertung u.ä. sind regelmäßig Gegenstand von Beanstandungen der Landesdatenschutzbeauftragten. ↩︎